Die sogenannte Atlastherapie
erfordert in den meisten Fällen lediglich eine Therapiesitzung.
Sie ist bisher nicht in den Gebührenkatalog der gesetzlichen
Krankenkassen aufgenommen worden, somit besteht
nicht die Pflicht der Kostenerstattung.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden meist nur die
Kosten für die Untersuchung und die evtl. erforderlichen
Röntgenaufnahmen übernommen.
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